Anwälte von Naomi Osaka bestreiten 2-Millionen-Klage
Die Anwälte von Naomi Osaka haben die Forderung eines Jugendcoaches auf eine Einnahmenbeteiligung zurückgewiesen.
von Florian Goosmann
zuletzt bearbeitet:
13.04.2019, 19:29 Uhr
Wie vor wenigen Wochen bekannt wurde, pocht ein Jugendoach von Naomi und Mari Osaka, nämlich Christophe Jean, auf eine Vereinbarung, die Vater Leonard Francois mit ihm getroffen habe.
Da Osakas Familie zu wenig Geld für ein professionelles Training gehabt habe, soll Jean damals schriftlich zugesichert worden sein, im Gegenzug für ein kostenfreies Training künftig 20 Prozent der Einnahmen von Naomi oder Mari Osaka zu erhalten, sollten diese mit Tennis einmal Geld verdienen.
Grund: Die Schwestern seien mit 14 bzw. 15 Jahren minderjährig gewesen und hätten keine Ahnung von der Abmachung gehabt. Zudem seien keine spezifischen finanziellen Dinge enthalten gewesen. Die Vereinbarung sei somit nicht bindend. Sie sei zudem an das Recht in Florida gebunden und "Florida erlaubt es Athleten im Kindesalter nicht, ihre künftigen lebenslangen Einnahmen zu Zeiten ihrer Kindheit zu übertragen". Die Klage müsse somit in vollem Umfang zurückgewiesen werden.
"Andernfalls würde es einem entlassenen Coach erlauben, zwei Minderjährige auszunehmen, die nie über einen entsprechend ungültigen Vertrag verhandelt haben, den der Kläger durchzusetzen versucht", heißt es in der Schrift von Osakas Anwälten.
Naomi Osaka hatte sich im Rahmen des Turniers von Miami nicht zum Thema geäußert. "Ich darf dazu nichts sagen", hatte sie erklärt.