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ITIA verteidigt Vorgehen in den Fällen Sinner und Swiatek

Die Handhabung der ITIA in Bezug auf die positiven Tests von Jannik Sinner und Iga Swiatek erntete weltweite Kritik. In einem Interview bestätigte Karen Moorhouse als CEO der Agentur das korrekte Vorgehen.

von Dietmar Kaspar
zuletzt bearbeitet: 14.03.2025, 12:12 Uhr

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Im Fall von Jannik Sinner sieht die ITIA ebenso wie bei Iga Swiatek kein eigenes Fehlverhalten.

Weltweite Kritik kam auf, als sowohl Jannik Sinner als auch Iga Swiatek nach positivem Test auf eine verbotene Substanz mit einer Sperre belegt wurden, die weitere Vorgehensweise für die Tennisfans aber absolut intransparent war. Zuerst war es der Südtiroler, der 2024 in Indian Wells beim Doping-Test auf das anabole Steroid Clostebol anschlug. Die International Tennis Integrity Agency sprach ihn daraufhin von jeglichem Fehlverhalten frei, bis die Welt-Anti-Dopingagentur Berufung einlegte. Schließlich stimmte der Weltranglistenerste einer dreimonatigen Sperre nach Einigung mit der WADA zu.

Eine einmonatige Sperre erhielt die Polin Swiatek, nachdem sie im Vorfeld des 1000er-Events in Cincinnati auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet wurde. Den ersten Teil der Sperre saß sie bei Turnieren in Asien ab, ohne dass dies den Tennisfans bekannt war. Nach ihrer Teilnahme bei den WTA-Finals und den Billie Jean King Cup Finals wurde die Sperre öffentlich, wovon sie den Rest nach Saisonende abdiente.

Nachdem im Besonderen die ITIA in der Kritik stand, brach nun mit Karen Moorhouse die Geschäftsführerin in einem Interview gegenüber der AFP die Lanze für das korrekte Vorgehen der Agentur. Darin stellte sie den genauen Aufgabenbereich der ITIA klar: „Man glaubte fälschlicherweise, dass es unsere Aufgabe ist, positive Tests bekanntzugeben. In Wirklichkeit sind wir jedoch für die Bekanntgabe von vorläufigen Sperren zuständig.“

Bezüglich der Fälle von Sinner und Swiatek führte sie weiter aus: „Die Spieler legten innerhalb der in unseren Regeln vorgesehenen 10-tägigen Frist Einspruch gegen die vorläufige Sperre ein. Da der Einspruch erfolgreich war, wurden die vorläufigen Sperren nicht bekanntgegeben.“

Schwierig zu verstehen macht es auch die unterschiedliche Vorgehensweise diesbezüglich in den verschiedenen Sportarten: „Einige Sportarten, wie beispielsweise die Leichtathletik, geben vorläufige Sperren sofort bekannt. Andere, insbesondere Mannschaftssportarten, geben sie nie bekannt. Im Tennis gilt derzeit die Zehn-Tage-Regel. Wir werden sehen, ob diese für die Zukunft geändert werden könnte.“

Stellung nahm Moorhouse auch bzgl. der Straffreiheit von Giacomo Naldi und Umberto Ferrara aus dem damaligen Team Sinner: „Eine strafrechtliche Verfolgung eines Mitglieds in seinem Umfeld war nicht gerechtfertigt, da die Voraussetzung, nämlich die vorsätzliche Einnahme von Dopingmitteln, fehlte.“

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14.03.2025, 15:45 Uhr
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