Schwere Vorwürfe gegen Alexander Zverev

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat einen Strafbefehl gegen verhängt. Zverev soll eine Geldstrafe von 450.000 Euro wegen Körperverletzung gegen eine frühere Freundin zahlen. Zverev weist den Vorwurf zurück.

von Daniel Müksch
zuletzt bearbeitet: 02.11.2023, 06:57 Uhr

Das Berliner Gericht entschied aufgrund des Antrags der Staatsanwaltschaft Berlin, demzufolge eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 5000 Euro verhängt werden sollte. Zverev wird vorgeworfen, im Mai 2020 während einer Auseinandersetzung in Berlin seine Ex-Freundin physisch misshandelt zu haben. Alexander Zverev hat gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben, wie die Gerichtssprecherin bekannt gab. Das Amtsgericht wird demnach die beteiligten Parteien erneut anhören, bevor es voraussichtlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Die Ex-Freundin von Zverev tritt als Nebenklägerin in dem Verfahren auf.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für Zverev. Dies stellt auch das Gericht in seiner Stellungnahme klar. Zverevs Anwälte veröffentlichten eine Presseerklärung, in der sie erneut die Vorwürfe zurückwiesen und darauf verwiesen, dass diese bereits durch ein forensisches Gutachten widerlegt worden seien.

Für Zverev ist es bereits die zweite Anschuldigung dieser Art: Im Oktober 2020 erhob seine Ex-Freundin Olga Sharypova Gewalt-Vorwürfe gegen den Tennis-Star – und die ATP ermittelte. Es fanden sich aber keine ausreichenden Beweise für die Anschuldigungen, teilte die ATP damals nach ihrer Untersuchung mit.

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Donnerstag
02.11.2023, 11:00 Uhr
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